Adresse aus dem Internet entfernen: So schützen Sie Ihre Privatsphäre
Die eigene Wohnadresse im Internet zu finden, ist für viele Menschen beunruhigend. Stalking, unerwünschte Kontaktaufnahme oder Identitätsdiebstahl sind reale Risiken. Zum Glück können Sie Ihre Adresse aus dem Internet entfernen — mit den richtigen Schritten und der passenden Rechtsgrundlage.
Wo wird Ihre Adresse im Internet angezeigt?
Ihre Adresse kann an verschiedenen Stellen auftauchen:
- Telefonverzeichnisse: search.ch, local.ch, Das Telefonbuch, Das Örtliche — diese zeigen oft Name, Adresse und Telefonnummer
- Handelsregister: Wenn Sie Geschäftsführer oder Gesellschafter eines Unternehmens sind
- Datenbroker: Moneyhouse, North Data und andere aggregieren öffentliche Daten
- Impressum: Ihre eigene Webseite mit Impressumspflicht
- Alte Profile: Vergessene Konten bei Foren, Social Media oder Kleinanzeigen
Schritt für Schritt: Adresse aus dem Internet entfernen
- Suchen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse: Nutzen Sie Google mit Anführungszeichen, um alle Fundstellen zu identifizieren
- Telefonbuch-Einträge löschen: Kontaktieren Sie jeden Verzeichnisdienst einzeln und beantragen Sie die Löschung
- Telekomanbieter kontaktieren: Beantragen Sie eine Verzeichnissperre, damit Ihre Adresse nicht erneut veröffentlicht wird
- Datenbroker anschreiben: Senden Sie formelle Löschanträge gemäss Art. 17 DSGVO
- Google-Ergebnisse entfernen: Beantragen Sie bei Google die Entfernung veralteter Ergebnisse
Besonderer Schutz bei Gefährdung
Wenn Sie aufgrund Ihrer Situation besonders gefährdet sind — etwa bei Stalking oder häuslicher Gewalt — können Sie bei Behörden eine Auskunftssperre beantragen. In der Schweiz können Sie beim Einwohneramt eine Sperre der Adressweitergabe verlangen.
Automatisch prüfen und löschen
Statt jede Quelle einzeln abzuarbeiten, bietet unser Dienst eine effiziente Lösung: Die kostenlose Analyse prüft alle relevanten DACH-Quellen und zeigt sofort, wo Ihre Adresse gespeichert ist. Wir übernehmen dann die Löschanträge für Sie. Weitere Tipps im Ratgeber.
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