Handelsregister und Datenschutz: Können Sie Ihren Eintrag löschen lassen?
Wer ein Unternehmen gründet oder in der Geschäftsleitung einer Firma sitzt, wird im Handelsregister erfasst. Diese Daten sind grundsätzlich öffentlich — doch in der digitalen Welt werden sie von Drittplattformen aggregiert und leicht auffindbar gemacht. Was bedeutet das für Ihren Datenschutz?
Das Handelsregister: Öffentlich per Gesetz
In der Schweiz (Zefix/SHAB), Deutschland (Handelsregister über Unternehmensregister.de) und Österreich (Firmenbuch) sind Handelsregister-Einträge per Gesetz öffentlich. Diese Transparenz dient dem Schutz des Geschäftsverkehrs und ist gesetzlich verankert.
Das bedeutet: Einen Eintrag im offiziellen Handelsregister selbst können Sie in der Regel nicht löschen lassen, solange Ihr Unternehmen aktiv ist oder die gesetzliche Aufbewahrungsfrist läuft.
Das Problem: Drittplattformen und Aggregatoren
Die eigentliche Herausforderung liegt bei Plattformen, die Handelsregisterdaten sammeln und aufbereiten:
- Moneyhouse (CH): Zeigt Firmendaten, Personen, Funktionen und teilweise Bonitätsinformationen.
- North Data (DE/EU): Aggregiert Firmendaten aus ganz Europa in einer durchsuchbaren Datenbank.
- Zefix (CH): Das offizielle Schweizer Firmenregister, betrieben vom EHRA.
- Firmenwissen.de, Firmenabc.at: Weitere Aggregatoren mit Firmenprofilen.
Diese Plattformen zeigen oft mehr als das offizielle Register: Netzwerkvisualisierungen, historische Funktionen und Verknüpfungen zu anderen Firmen.
Was können Sie tun?
Obwohl die Handelsregisterdaten selbst öffentlich sind, haben Sie bei Drittplattformen durchaus Handlungsmöglichkeiten:
- Auskunftsrecht nutzen: Fordern Sie nach Art. 15 DSGVO / Art. 25 nDSG eine vollständige Auskunft an.
- Zusatzdaten löschen lassen: Plattformen, die über die offiziellen Registerdaten hinausgehende Informationen anzeigen (z. B. Bonitätsdaten, Netzwerkgrafiken), müssen diese auf Verlangen löschen.
- Widerspruch einlegen: Nach Art. 21 DSGVO können Sie der Verarbeitung widersprechen, wenn Ihre Interessen überwiegen.
- Bei Moneyhouse: Fordern Sie die Löschung Ihres persönlichen Profils über das Kontaktformular an. Reine Handelsregisterdaten bleiben sichtbar, aber erweiterte Personenprofile können entfernt werden.
Nach Firmenauflösung
Nach der Auflösung und Löschung einer Firma im Handelsregister können Sie bei Drittplattformen die Entfernung des gesamten Eintrags verlangen. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet Art. 17 DSGVO (Zweckentfall).
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