Datenlöschdienst
Rechtliches26. März 20266 Min.

DSGVO Art. 17: Ihr Recht auf Vergessenwerden einfach erklärt

Das Recht auf Löschung — oft als Recht auf Vergessenwerden bezeichnet — ist eines der stärksten Werkzeuge im europäischen Datenschutzrecht. Doch wie funktioniert es in der Praxis?

Was sagt Art. 17 DSGVO?

Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung gibt Ihnen das Recht, von jedem Verantwortlichen die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn einer dieser Gründe zutrifft:

  • Die Daten sind für den ursprünglichen Zweck nicht mehr notwendig
  • Sie widerrufen Ihre Einwilligung
  • Die Datenverarbeitung war unrechtmässig
  • Sie legen Widerspruch ein (Art. 21 DSGVO)

Für die Schweiz: nDSG Art. 32

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG), in Kraft seit September 2023, enthält ähnliche Rechte. Art. 32 nDSG regelt das Auskunftsrecht, und Art. 6 Abs. 5 nDSG verlangt die Löschung nicht mehr benötigter Daten.

Wie stellen Sie einen Löschantrag?

Ein wirksamer Löschantrag muss schriftlich erfolgen (E-Mail genügt) und folgende Angaben enthalten:

  1. Ihren vollständigen Namen und Kontaktdaten
  2. Die genauen Daten, die gelöscht werden sollen
  3. Den Rechtsgrund (Art. 17 DSGVO oder nDSG)
  4. Eine Frist von 30 Tagen

Das Unternehmen muss innerhalb von 30 Tagen reagieren. Tut es das nicht, können Sie sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden.

Wann gilt das Recht NICHT?

Es gibt Ausnahmen: Öffentliches Interesse, rechtliche Verpflichtungen (z.B. Buchhaltungspflichten), wissenschaftliche Forschung und die Ausübung der Meinungsfreiheit können die Löschpflicht einschränken.

Praktischer Tipp

Bevor Sie einzeln Dutzende Anfragen schreiben: Prüfen Sie kostenlos, wo Ihre Daten überall gespeichert sind. Dann können Sie gezielt vorgehen — oder uns die Arbeit überlassen.

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