DSGVO Löschantrag: Kostenlose Mustervorlage und Anleitung
Das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO gibt Ihnen die Möglichkeit, von jedem Unternehmen die Entfernung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Doch wie formuliert man einen rechtssicheren Löschantrag? In diesem Beitrag erhalten Sie eine praktische Vorlage und wichtige Tipps.
Aufbau eines DSGVO-Löschantrags
Ein wirksamer Löschantrag sollte folgende Elemente enthalten:
- Absender: Ihr vollständiger Name und Kontaktdaten zur Identifikation
- Empfänger: Das verantwortliche Unternehmen, idealerweise an den Datenschutzbeauftragten adressiert
- Rechtsgrundlage: Verweis auf Art. 17 DSGVO (oder Art. 32 nDSG für die Schweiz)
- Betroffene Daten: Möglichst konkrete Beschreibung, welche Daten gelöscht werden sollen
- Fristsetzung: Eine angemessene Frist, üblicherweise 30 Tage
- Bestätigungsaufforderung: Bitte um schriftliche Bestätigung der Löschung
Mustervorlage Löschantrag
Verwenden Sie diese Struktur für Ihren Antrag:
Betreff: Antrag auf Löschung personenbezogener Daten gemäß Art. 17 DSGVO
Beginnen Sie mit Ihrer Identifikation (Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse oder Kundennummer). Verweisen Sie dann auf Art. 17 Abs. 1 DSGVO und benennen Sie die Daten, deren Löschung Sie verlangen. Setzen Sie eine Frist von 30 Tagen und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung.
Tipps für einen erfolgreichen Antrag
- Sachlich bleiben: Formulieren Sie höflich aber bestimmt. Emotionale Texte sind weniger wirksam.
- Konkret werden: Je genauer Sie die betroffenen Daten benennen, desto schneller die Bearbeitung
- Per E-Mail senden: An die offizielle Datenschutz-E-Mail-Adresse (oft datenschutz@ oder privacy@)
- Nachweis sichern: Bewahren Sie eine Kopie des Antrags und die Sendebestätigung auf
- Nachfassen: Reagiert das Unternehmen nicht innerhalb von 30 Tagen, senden Sie eine Erinnerung mit Frist
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Unternehmen dürfen die Löschung in bestimmten Fällen verweigern — etwa bei gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder wenn die Meinungsfreiheit überwiegt. In diesen Fällen müssen sie dies begründen. Sind Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einreichen.
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