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Rechtliches29. März 20268 Min.

Neues Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG): Ihre Rechte als Privatperson

Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG). Es bringt den Schweizer Datenschutz näher an die europäische DSGVO und stärkt die Rechte von Privatpersonen erheblich. Doch viele Schweizerinnen und Schweizer kennen ihre neuen Rechte noch nicht.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Nur noch natürliche Personen: Das nDSG schützt nur noch Daten natürlicher Personen, nicht mehr von juristischen Personen
  • Privacy by Design und by Default: Unternehmen müssen den Datenschutz von Anfang an in ihre Systeme einbauen
  • Erweiterte Informationspflicht: Bei jeder Datenerhebung müssen Betroffene informiert werden
  • Strafbestimmungen: Verstöße können neu mit Bußen bis zu 250.000 Franken gegen verantwortliche Personen geahndet werden

Ihr Auskunftsrecht (Art. 25 nDSG)

Sie haben das Recht, von jedem Unternehmen kostenlos Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie bearbeitet werden. Das Unternehmen muss Ihnen innerhalb von 30 Tagen antworten und unter anderem mitteilen:

  • Welche Daten bearbeitet werden
  • Den Bearbeitungszweck
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern
  • Die Aufbewahrungsdauer oder Kriterien für deren Festlegung

Ihr Recht auf Löschung (Art. 32 nDSG)

Sie können die Löschung oder Vernichtung Ihrer Daten verlangen, wenn die Bearbeitung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Anders als bei der DSGVO gibt es im nDSG kein explizites „Recht auf Vergessenwerden", aber die Wirkung ist ähnlich. Unternehmen müssen unzulässig bearbeitete Daten korrigieren oder löschen.

Recht auf Datenportabilität (Art. 28 nDSG)

Neu können Sie verlangen, dass Ihre Daten in einem gängigen elektronischen Format herausgegeben oder an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden. Dies erleichtert den Wechsel zwischen Diensten erheblich.

Beschwerdemöglichkeiten

Wenn ein Unternehmen Ihre Rechte nicht respektiert, können Sie sich an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wenden. Der EDÖB hat unter dem neuen Gesetz erweiterte Untersuchungs- und Verfügungsbefugnisse erhalten.

Ihre Rechte aktiv nutzen

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