Opt-Out bei Schweizer Datenhändlern: Moneyhouse, search.ch & Co.
In der Schweiz gibt es zahlreiche Plattformen, die personenbezogene Daten öffentlich zugänglich machen. Von Telefonverzeichnissen bis zu Wirtschaftsauskunfteien — Ihre Daten sind oft nur einen Klick entfernt. Das Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) und die DSGVO geben Ihnen das Recht, diese Einträge entfernen zu lassen.
Die wichtigsten Schweizer Datenhändler
Diese Plattformen zeigen regelmäßig personenbezogene Daten von Schweizer Einwohnern an:
Moneyhouse
Moneyhouse zeigt Handelsregister-Einträge, Firmenbeteiligungen und teilweise Privatpersonen an. Für das Opt-Out senden Sie eine E-Mail an den Datenschutzkontakt von Moneyhouse mit Verweis auf Art. 32 nDSG. Beachten Sie: Handelsregister-Einträge basieren auf öffentlichen Daten und können möglicherweise nicht vollständig entfernt werden.
search.ch und local.ch
Beide Verzeichnisse gehören zur Swisscom Directories AG. Der Löschprozess umfasst:
- Melden Sie sich bei Ihrem Eintrag auf search.ch oder local.ch an
- Beantragen Sie die Löschung über das Kontaktformular
- Alternativ: Senden Sie einen schriftlichen Löschantrag per E-Mail
- Die Löschung wird in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen umgesetzt
Zefix und Handelsregister
Das Zentralregister Zefix und die kantonalen Handelsregister unterliegen besonderen Regeln. Als öffentliche Register haben sie eine gesetzliche Publikationspflicht. Eine vollständige Löschung ist hier in der Regel nicht möglich, solange die Eintragung rechtlich besteht. Mögliche Schritte:
- Prüfen, ob veraltete Einträge gelöscht werden können
- Bei ausgetretenen Gesellschaftern: Löschung nach Austritt beantragen
- Google-Indexierung der Handelsregister-Seiten blockieren lassen
Weitere Schweizer Quellen
- Gelbe Seiten (gelbeseiten.ch): Opt-Out über das Kontaktformular möglich
- tel.search.ch: Telefonverzeichnis — Löschung über Swisscom Directories
- Branchenverzeichnisse: Verschiedene lokale Verzeichnisse mit individuellen Löschprozessen
Tipps für ein erfolgreiches Opt-Out
- Dokumentieren Sie alle Löschanfragen schriftlich
- Setzen Sie eine klare Frist von 30 Tagen
- Verweisen Sie auf Art. 32 nDSG (Recht auf Löschung)
- Prüfen Sie nach 30 Tagen, ob die Daten tatsächlich entfernt wurden
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