Datenschutz für Kinder: So schützen Sie die Daten Ihrer Familie online
Kinder wachsen mit dem Internet auf — und hinterlassen dabei von klein auf digitale Spuren. Fotos auf Social Media, Schul-Apps, Gaming-Plattformen und Messenger-Dienste sammeln Daten über Minderjährige. Die DSGVO und das nDSG gewähren Kindern besonderen Schutz.
Besonderer Schutz für Kinder in der DSGVO
Art. 8 DSGVO regelt die Bedingungen für die Einwilligung von Kindern in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft:
- In Deutschland und Österreich ist die Einwilligung ab 16 Jahren ohne elterliche Zustimmung gültig
- Die Schweiz setzt mit dem nDSG keine spezifische Altersgrenze, empfiehlt aber besondere Vorsicht
- Unternehmen müssen angemessene Anstrengungen unternehmen, um die elterliche Einwilligung zu überprüfen
- Erwägungsgrund 38 DSGVO betont, dass Kinder einen besonderen Schutz verdienen, da sie sich der Risiken weniger bewusst sind
Altersgrenzen bei Social-Media-Plattformen
Die meisten Plattformen setzen ein Mindestalter von 13 oder 16 Jahren voraus:
- Instagram, TikTok, Snapchat: Mindestalter 13 Jahre
- WhatsApp (EU): Mindestalter 16 Jahre
- YouTube: Mindestalter 13 Jahre (eigenes Konto), unter 13 über YouTube Kids
Diese Altersgrenzen werden jedoch selten wirksam überprüft. Die Verantwortung liegt praktisch bei den Eltern.
Praktische Tipps für Eltern
- Sharenting vermeiden: Überlegen Sie genau, bevor Sie Fotos oder Informationen über Ihre Kinder online teilen
- Privatsphäre-Einstellungen konfigurieren: Stellen Sie alle Konten Ihrer Kinder auf privat und schränken Sie die Sichtbarkeit ein
- Gemeinsam die Nutzung besprechen: Erklären Sie Ihren Kindern altersgerecht, warum Datenschutz wichtig ist
- App-Berechtigungen prüfen: Kontrollieren Sie regelmäßig, welche Berechtigungen Apps auf den Geräten Ihrer Kinder haben
- Schul-Apps hinterfragen: Fragen Sie bei der Schule nach, welche Daten erhoben werden und wie sie geschützt sind
- Einwilligungen überprüfen: Widerrufen Sie Einwilligungen für Dienste, die Ihr Kind nicht mehr nutzt
Das Recht auf Löschung für Kinder
Art. 17 DSGVO gibt betroffenen Personen das Recht auf Löschung. Dies gilt besonders, wenn personenbezogene Daten eines Kindes im Zusammenhang mit Online-Diensten erhoben wurden. Eltern können als gesetzliche Vertreter die Löschung beantragen. Erwachsene können zudem Daten löschen lassen, die über sie als Kind gesammelt wurden.
Digitale Spuren der Familie prüfen
Auch Daten von Familienmitgliedern können bei Personensuchseiten und Datenbrokern auftauchen. Nutzen Sie unsere kostenlose Analyse, um zu prüfen, welche Informationen über Ihre Familie öffentlich zugänglich sind. Weitere Tipps zum Schutz Ihrer Familie finden Sie in unserem Ratgeber.
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