Datenlöschdienst
Rechtliches24. Februar 20267 Min.

Arbeitgeber und persönliche Daten: Was darf im Internet stehen?

Wer ein Unternehmen gründet oder als Geschäftsführer eingetragen wird, findet seine persönlichen Daten schnell an zahlreichen Stellen im Internet. Handelsregister, Branchenverzeichnisse und Datenbroker verbreiten Name, Adresse und weitere Informationen. Doch welche Veröffentlichungen sind rechtlich vorgeschrieben — und wo können Sie Löschung verlangen?

Welche Daten stehen im Handelsregister?

Handelsregister sind in der Schweiz (Zefix/SHAB), Deutschland (Handelsregister.de) und Österreich (Firmenbuch) öffentlich einsehbar. Eingetragen werden typischerweise:

  • Name und Funktion der Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigten
  • Firmenname und Rechtsform
  • Sitz und Geschäftsadresse
  • Stammkapital oder Aktienkapital

Diese Einträge basieren auf gesetzlichen Publizitätspflichten. Eine Löschung aus dem Handelsregister selbst ist daher in der Regel nicht möglich, solange das Unternehmen besteht.

Das Problem: Datenbroker kopieren Registerdaten

Plattformen wie Moneyhouse, North Data, Firmenwissen oder Kompass übernehmen Handelsregisterdaten und reichern sie mit zusätzlichen Informationen an — etwa geschätzten Umsatzzahlen, Beteiligungsstrukturen oder ehemaligen Adressen. Diese Anreicherung geht oft weit über die gesetzlich vorgeschriebene Publizität hinaus.

Ihre Rechte als betroffene Person

Auch als Geschäftsführer haben Sie Datenschutzrechte. Die DSGVO (Art. 17) und das Schweizer nDSG (Art. 32) gewähren Ihnen ein Recht auf Löschung, wenn:

  • Die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind
  • Die Verarbeitung auf keiner gültigen Rechtsgrundlage beruht
  • Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 21 DSGVO)

Bei Datenbrokern, die Registerdaten kopieren und kommerziell verwerten, stehen Ihre Chancen auf Löschung gut — denn deren Verarbeitung dient rein wirtschaftlichen Interessen.

Was Angestellte wissen sollten

Auch Arbeitnehmer finden manchmal ihre Daten im Netz — etwa auf der Unternehmenswebseite (Teamseite), in Pressemeldungen oder durch ehemalige Arbeitgeber. Nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen können Sie verlangen, dass Ihr Name, Foto und Kontaktdaten von der Webseite entfernt werden.

Praktische Schritte zur Bereinigung

Um Ihre Datenexposition als Unternehmer oder ehemaliger Mitarbeiter zu reduzieren, empfehlen wir:

  • Analyse durchführen: Prüfen Sie alle relevanten DACH-Quellen auf Ihre Daten
  • Datenbroker kontaktieren: Senden Sie Löschanfragen an Moneyhouse, North Data und ähnliche Dienste
  • Google-Ergebnisse prüfen: Beantragen Sie bei Bedarf die Entfernung aus den Suchergebnissen
  • Ehemalige Arbeitgeber anschreiben: Fordern Sie die Entfernung Ihrer Daten von Webseiten

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