DSGVO Bussgelder 2026: Die wichtigsten Fälle und was sie bedeuten
Seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 wurden europaweit Bussgelder in Milliardenhöhe verhängt. Diese Durchsetzung ist für Sie als betroffene Person eine gute Nachricht — denn sie zeigt Unternehmen, dass Datenschutzrechte ernst genommen werden müssen. Das stärkt auch Ihre eigenen Löschanfragen.
Bemerkenswerte Bussgelder der letzten Jahre
Die folgenden Fälle illustrieren, wie konsequent Aufsichtsbehörden inzwischen handeln:
Meta (Facebook/Instagram) — 1,2 Milliarden Euro
Die irische Datenschutzbehörde verhängte 2023 das bislang höchste DSGVO-Bussgeld gegen Meta wegen der unrechtmässigen Übermittlung personenbezogener Daten europäischer Nutzer in die USA. Der Fall unterstreicht, dass auch Tech-Giganten sich an europäisches Datenschutzrecht halten müssen.
Amazon — 746 Millionen Euro
Die luxemburgische Aufsichtsbehörde bestrafte Amazon für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken ohne gültige Einwilligung. Dies betraf die Art und Weise, wie Amazon Nutzerdaten für personalisierte Werbung verwendete.
Clearview AI — Mehrfach bestraft
Der umstrittene Gesichtserkennungsdienst wurde von mehreren europäischen Behörden mit Bussgeldern belegt — in Frankreich, Italien und Griechenland. Clearview hatte ohne Einwilligung Milliarden von Gesichtsbildern aus dem Internet gesammelt.
Bussgelder im DACH-Raum
Auch die Aufsichtsbehörden in Deutschland, der Schweiz und Österreich sind aktiv:
- Deutschland: Der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Landesbehörden haben zahlreiche Bussgelder verhängt, darunter gegen Telekommunikationsunternehmen, Banken und Online-Händler.
- Österreich: Die österreichische Datenschutzbehörde hat unter anderem Bussgelder für unrechtmässige Videoüberwachung und mangelnde Auskunftserteilung ausgesprochen.
- Schweiz: Mit dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG) seit September 2023 kann der EDÖB bei Verstössen empfindliche Bussen verhängen — bis zu 250'000 CHF gegen natürliche Personen.
Was bedeuten diese Bussgelder für Sie?
Die wachsende Durchsetzung hat direkte Vorteile für Ihre eigenen Datenschutzanfragen:
1. Unternehmen nehmen Anfragen ernster
Angesichts der hohen Bussgelder können es sich Unternehmen nicht mehr leisten, Löschanfragen zu ignorieren. Die Kosten einer Nichtbearbeitung übersteigen den Aufwand der Löschung bei Weitem.
2. Sie haben einen stärkeren Hebel
In Ihrer Löschanfrage können Sie auf die DSGVO und die möglichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung hinweisen. Das ist keine Drohung, sondern ein sachlicher Verweis auf die geltende Rechtslage.
3. Beschwerden bei Aufsichtsbehörden wirken
Reagiert ein Unternehmen nicht auf Ihre Anfrage, können Sie sich kostenlos bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. In Deutschland sind das die Landesdatenschutzbeauftragten, in Österreich die DSB und in der Schweiz der EDÖB.
So formulieren Sie eine wirksame Löschanfrage
Nutzen Sie die DSGVO als Hebel in Ihren Löschanfragen:
- Berufen Sie sich explizit auf Art. 17 DSGVO (bzw. Art. 32 nDSG in der Schweiz)
- Setzen Sie eine Frist von 30 Tagen
- Weisen Sie darauf hin, dass Sie bei Nichtbearbeitung die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten werden
- Dokumentieren Sie alles: Anfragen, Antworten, Fristen
Unterstützung bei Ihren Löschanfragen
Nicht jeder möchte sich selbst durch den Prozess kämpfen. Wir übernehmen Ihre Löschanfragen professionell und nutzen dabei alle rechtlichen Möglichkeiten der DSGVO und des nDSG.
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