Datenlöschdienst
Rechtliches29. März 20267 Min.

Datenschutzbeschwerde einreichen: EDÖB, BfDI und DSB im Vergleich

Wenn ein Unternehmen Ihren Löschantrag ignoriert oder Ihre Datenschutzrechte verletzt, können Sie sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden. Im DACH-Raum sind das der EDÖB in der Schweiz, der BfDI in Deutschland und die DSB in Österreich. Doch der Ablauf unterscheidet sich.

Wann sollten Sie eine Beschwerde einreichen?

  • Ein Unternehmen reagiert nicht auf Ihren Lösch- oder Auskunftsantrag innerhalb von 30 Tagen
  • Ihre Daten werden ohne Rechtsgrundlage verarbeitet
  • Sie wurden nicht über eine Datenpanne informiert, die Sie betrifft
  • Ein Unternehmen verweigert die Löschung ohne nachvollziehbare Begründung

Beschwerde beim EDÖB (Schweiz)

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) ist die zentrale Anlaufstelle in der Schweiz:

  1. Dokumentieren Sie den Sachverhalt und Ihren bisherigen Schriftverkehr mit dem Unternehmen
  2. Reichen Sie Ihre Beschwerde über das Online-Formular auf edoeb.admin.ch ein
  3. Der EDÖB prüft den Fall und kann eine Untersuchung eröffnen
  4. Unter dem nDSG kann der EDÖB neu Verfügungen erlassen und Maßnahmen anordnen

Beschwerde beim BfDI oder Landes-DSB (Deutschland)

In Deutschland wenden Sie sich je nach Zuständigkeit an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) oder den Landesdatenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes:

  1. Ermitteln Sie die zuständige Behörde anhand des Firmensitzes des Unternehmens
  2. Füllen Sie das Beschwerdeformular auf der Website der Behörde aus
  3. Fügen Sie relevante Dokumente bei (Löschantrag, Antwort des Unternehmens, Nachfass-E-Mails)
  4. Die Behörde kontaktiert das Unternehmen und kann Bußgelder verhängen

Beschwerde bei der DSB (Österreich)

In Österreich ist die Datenschutzbehörde (DSB) zuständig:

  1. Reichen Sie die Beschwerde über das Online-Formular auf dsb.gv.at ein
  2. Alternativ können Sie die Beschwerde postalisch oder per E-Mail einreichen
  3. Die DSB prüft den Fall und kann Empfehlungen oder Anweisungen aussprechen

Tipps für eine erfolgreiche Beschwerde

  • Zuerst das Unternehmen kontaktieren: Die Behörde erwartet, dass Sie zunächst versucht haben, das Problem direkt zu klären
  • Alles dokumentieren: Bewahren Sie alle E-Mails, Briefe und Fristen auf
  • Fristen beachten: Reichen Sie die Beschwerde zeitnah ein, idealerweise innerhalb weniger Wochen nach erfolgloser Kontaktaufnahme

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