Selbstauskunft bei SCHUFA, CRIF und Co.: So erhalten Sie Ihre Daten
Auskunfteien wie die SCHUFA in Deutschland, CRIF in der Schweiz und der KSV in Österreich sammeln Daten über Ihre Kreditwürdigkeit. Diese Daten beeinflussen, ob Sie einen Kredit erhalten, eine Wohnung mieten oder einen Handyvertrag abschliessen können. Umso wichtiger ist es, zu wissen, was dort über Sie gespeichert ist.
Ihr Recht auf kostenlose Selbstauskunft
Nach Art. 15 DSGVO und Art. 25 des Schweizer nDSG haben Sie das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Kopie aller über Sie gespeicherten Daten zu erhalten. Das gilt für alle Auskunfteien im DACH-Raum.
SCHUFA-Selbstauskunft (Deutschland)
Die SCHUFA bietet zwei Varianten:
- Datenkopie (kostenlos): Enthält alle über Sie gespeicherten Daten und Ihren Basisscore. Beantragen Sie diese unter meineschufa.de im Bereich «Datenkopie nach Art. 15 DSGVO».
- SCHUFA-BonitätsAuskunft (kostenpflichtig): Ein Zertifikat für Vermieter oder Geschäftspartner. Für die eigene Überprüfung genügt die kostenlose Variante.
Bearbeitungszeit: Die kostenlose Datenkopie kommt per Post innerhalb von 1–4 Wochen.
CRIF-Selbstauskunft (Schweiz)
CRIF (ehemals Deltavista) ist die grösste Auskunftei der Schweiz. So fordern Sie Ihre Daten an:
- Senden Sie einen schriftlichen Antrag an CRIF AG, Hagenholzstrasse 81, 8050 Zürich
- Legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei
- Die Auskunft ist nach Art. 25 nDSG kostenlos und muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen
Alternativ bietet CRIF auch ein Online-Portal für die Beantragung an.
KSV-Selbstauskunft (Österreich)
Der KSV1870 ist die wichtigste Auskunftei Österreichs. Sie können Ihre Selbstauskunft wie folgt anfordern:
- Online über das KSV1870-Portal (mit Registrierung)
- Schriftlich an KSV1870, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien
- Persönlich in einer KSV-Geschäftsstelle
Auch hier gilt: Einmal pro Jahr ist die Auskunft kostenlos.
Was sollten Sie in der Selbstauskunft prüfen?
Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
- Falsche Einträge: Sind alle aufgeführten Kredite, Konten und Verträge korrekt?
- Veraltete Daten: Sind längst bezahlte Forderungen noch eingetragen?
- Unbekannte Anfragen: Hat jemand ohne Ihr Wissen Ihre Bonität abgefragt?
- Score-Berechnung: Entspricht der Score Ihrer tatsächlichen finanziellen Situation?
Falsche Einträge korrigieren lassen
Finden Sie fehlerhafte Daten, haben Sie nach Art. 16 DSGVO das Recht auf Berichtigung. Schreiben Sie der jeweiligen Auskunftei und fordern Sie die Korrektur oder Löschung des falschen Eintrags. Legen Sie Belege bei, die Ihren Standpunkt unterstützen. Die Auskunftei muss innerhalb von 30 Tagen reagieren.
Auskunfteien sind nur ein Teil des Problems
Neben Auskunfteien speichern auch Telefonverzeichnisse, Datenbroker und Personensuchseiten Ihre persönlichen Daten. Eine vollständige Kontrolle über Ihre digitale Identität erfordert die Überprüfung aller dieser Quellen.
Starten Sie mit unserer kostenlosen Analyse und finden Sie heraus, wo Ihre Daten im DACH-Raum gespeichert sind — einschliesslich Datenbroker, Verzeichnisse und Personensuchen.
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