Datenlöschdienst
Anleitung5. März 20265 Min.

Löschanfrage Muster: Kostenlose Vorlage für DSGVO Art. 17

Das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO gibt Ihnen die Möglichkeit, von Unternehmen die Entfernung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Doch wie formuliert man eine Löschanfrage richtig? Hier finden Sie eine kostenlose Vorlage und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Was muss eine Löschanfrage enthalten?

Eine wirksame Löschanfrage sollte folgende Elemente beinhalten:

  • Absender: Ihr vollständiger Name und Kontaktdaten
  • Empfänger: Name und Adresse des Verantwortlichen (idealerweise der Datenschutzbeauftragte)
  • Betroffene Daten: Konkrete Beschreibung, welche Daten gelöscht werden sollen
  • Rechtsgrundlage: Verweis auf Art. 17 DSGVO, Art. 32 nDSG oder §24 DSG
  • Fristsetzung: 30 Tage ab Eingang der Anfrage
  • Identitätsnachweis: Falls vom Unternehmen verlangt

Mustervorlage: Löschanfrage nach DSGVO Art. 17

Betreff: Antrag auf Löschung personenbezogener Daten gemäß Art. 17 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Recht auf Löschung gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO Gebrauch und fordere Sie auf, sämtliche über mich gespeicherten personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen. Dies betrifft insbesondere: [Beschreibung der Daten, z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, Profildaten].

Ich bitte Sie, die Löschung innerhalb von 30 Tagen zu bestätigen. Sollte die Löschung aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, bitte ich um eine detaillierte Begründung unter Angabe der einschlägigen Rechtsgrundlage.

Sollte ich innerhalb der genannten Frist keine Antwort erhalten, behalte ich mir vor, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]

So versenden Sie die Löschanfrage

  1. Per E-Mail: An die Datenschutz-E-Mail-Adresse des Unternehmens (oft privacy@ oder datenschutz@)
  2. Per Post: Per Einschreiben mit Rückschein für einen Nachweis
  3. Über Online-Formulare: Manche Unternehmen bieten eigene Lösch-Formulare an

Was tun, wenn keine Antwort kommt?

Reagiert das Unternehmen nicht innerhalb von 30 Tagen, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Erinnerung senden mit erneuter Fristsetzung
  • Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einreichen (EDÖB, BfDI oder DSB)
  • Rechtliche Schritte prüfen lassen

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